Entscheidung

Datum: 09.04.2009
Aktenzeichen: 7 Ta 179/08
Rechtsvorschriften: Art. 2 Abs. 1, 2c Abs. 3 GG, § 114 ZPO

 

Das Gebot eines fairen Verfahrens kann dazu führen, dass Prozesskostenhilfe ausnahmsweise rückwirkend zu bewilligen ist.

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