Entscheidung

Datum: 27.03.2008
Aktenzeichen: 2 Sa 394/07
Rechtsvorschriften: §§ 12, 6 MTV für Arbeitnehmer des bayer. Bäckerhandwerks

  1. Bei Führung eines Arbeitszeitkontos hat der Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch auf Abrechnung nach Ablauf des Ausgleichszeitraums.

     
  2. Nach Ablauf des Ausgleichszeitraums läuft eine auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Ausschlussfrist für den Anspruch auf Abrechnung. Ist dieser Anspruch verfristet, kann auch die Vergütung nicht mehr verlangt werden.
  3.  

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