Entscheidung

Datum: 11.12.2007
Aktenzeichen: 4 Ta 159/07
Rechtsvorschriften: §§ 63, 68, 42 GKG, 32 RVG

Werden mehrere nur hilfsweise ausgesprochene Kündigungen in einem Verfahren angegriffen ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn unabhängig von den jeweiligen Entlassungsterminen und den herangezogenen Kündigungsgründen der Streitwert für dieses Verfahren nur bis zum einfachen Höchstwert des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG festgesetzt wird.

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