Entscheidung

Datum: 26.07.2004
Aktenzeichen: 9 (7) TaBV 51/02
Rechtsvorschriften: §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG, § 1 SachbezVO

Die vom Arbeitgeber zu tragenden Verpflegungskosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG können um die sich aus § 1 Abs. 1 und Abs. 3 SachbezVO ergebenden Pauschbeträge reduziert werden (sog. Haushaltsersparnis), soweit im Betrieb keine Reisekostenregelung gilt.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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