Entscheidung

Datum: 16.06.2005
Aktenzeichen: 8 Sa 986/04
Rechtsvorschriften: §§ 74 ff HGB, 305 ff BGB

Die Zusage einer Karenzentschädigung in AGB ist wirksam, wenn lediglich auf §§ 74 HGB verwiesen wurde. Jedenfalls aber kann der Verwender des AGB sich nicht auf die Unwirksamkeit der Zusage berufen, wenn der Arbeitnehmer sich an das Wettbewerbsverbot hält.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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