Entscheidung

Datum: 22.01.2002
Aktenzeichen: 6 TaBV 13/01
Rechtsvorschriften: §§ 104, 5 Abs. 3 BetrVG

Der Betriebsrat kann die Entfernung betriebsstörender leitender Angestellter auch dann nicht verlangen, wenn der Arbeitnehmer erst nach Schluss der mündlichen Anhörung erster Instanz zum Prokuristen bestellt wird und erst durch die Bestellung zum leitenden Angestellten wird.

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