Entscheidung

Datum: 30.09.2004
Aktenzeichen: 6 Ta 27/04
Rechtsvorschriften: § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG

Der Wert von Hilfsanträgen ist in der Regel zusätzlich zum Wert der Hauptanträge bei der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren zu berücksichtigen. § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG findet hierbei keine Anwendung.

 zum Volltext