Entscheidung

Datum: 14.07.2004
Aktenzeichen: 6 Ta 2/04
Rechtsvorschriften: § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG; § 10 BRAGO

  1. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Arbeitsgericht den Wert eines Kündigungsrechtsstreits ohne Reduzierung wegen einer in einem vorhergehenden eigenständigen Verfahren angegriffenen Kündigung festsetzt.
     
  2. Der überschießende Vergleichswert für die Vereinbarung einer Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist, wenn bei entsprechendem Streit bzw. Interesse der Parteien überhaupt ein zusätzlicher Wert festzusetzen ist, jedenfalls auf den Wert des Beschäftigungsanspruches - in der Regel ein Monatsgehalt - begrenzt.
  3.  

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