Entscheidung
Datum: 09.10.2001
Aktenzeichen: 6 Sa 819/00
Rechtsvorschriften: § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel
Wird der Vertrieb eines Unternehmens der Metallindustrie in eine selbständige juristische Person ausgegliedert, unterfällt der Betrieb der ausgegliederten juristischen Person dem Geltungsbereich der Tarifverträge für den Groß- und Außenhandel.
Rechtsmittel ist zugelassen.