Entscheidung

Datum: 09.10.2001
Aktenzeichen: 6 Sa 819/00
Rechtsvorschriften: § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel

Wird der Vertrieb eines Unternehmens der Metallindustrie in eine selbständige juristische Person ausgegliedert, unterfällt der Betrieb der ausgegliederten juristischen Person dem Geltungsbereich der Tarifverträge für den Groß- und Außenhandel.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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