Entscheidung

Datum: 29.04.2003
Aktenzeichen: 6 Sa 575/02
Rechtsvorschriften: BetrAVG § 1

Es ist zulässig, in einer Betriebsrentenordnung die Zahlung der Invalidenrente bei befristeter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vom vorherigen Ausscheiden des Arbeitnehmers abhängig zu machen.

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