Entscheidung

Datum: 09.01.2007
Aktenzeichen: 7 Sa 135/05
Rechtsvorschriften: § 60 InsO

Verletzt der Insolvenzverwalter lediglich Pflichten, die ihn in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber treffen, nicht aber insolvenzspezifische Pflichten, scheidet eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters gemäß § 60 InsO aus.

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