Entscheidung

Datum: 09.12.2003
Aktenzeichen: 2 Sa 143/03
Rechtsvorschriften: § 263 ZPO

Eine Parteierweiterung auf Beklagtenseite in 2. Instanz ist nur in Ausnahmefällen (Zustimmung des neuen Beklagten oder rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Zustimmung) möglich.

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