Entscheidung

Datum: ArbG Bamberg vom 27.10.2003
Aktenzeichen: 1 Ca 1162/03
Rechtsvorschriften: § 611 BGB, § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG, § 5 Abs. 1 ArbGG

Ein Au-pair-Verhältnis kann bei entsprechender Ausgestaltung - so bei detaillierten Regelungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Mithilfe im Haushalt und bei der Kinderbetreuung, der Dienstzeiten, der Freizeit und des Urlaubs - ein Arbeitsverhältnis sein.

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