Entscheidung

Datum: 22.06.2010
Aktenzeichen: 5 Sa 820/08
Rechtsvorschriften: § 102 Abs. 1 BetrVG; § 79 Abs. 4 BPersVG

Teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat/Personalrat vor Ausspruch einer Verdachtskündigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die ihm bekannten, den Arbeitnehmer erkennbar entlastenden Umstände nicht mit, so ist die Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats/Personalrats unwirksam.

 

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