Entscheidung

Datum: 27.08.2008
Aktenzeichen: 4 Sa 36/08
Rechtsvorschriften: § 613a BGB

Es liegt kein Betriebsübergang auf den neuen Betreiber einer Werkskantine vor, wenn dieser nicht mehr selbst vor Ort Speisen frisch zubereitet und keine Köche mehr einsetzt, sondern nur noch zentral zubereitete Speisen aufgewärmt und ausgegeben werden und sich hierdurch der Personalbedarf halbiert und auf Hilfspersonal beschränkt. Es fehlt diesbezüglich an der Wahrung der betrieblichen Identität des Kantinenbetriebs.

BAG 17.12.2009 - Az.: 8 AZR 1019/08: Revision zurückgewiesen.

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