Entscheidung

Datum: 06.02.2008
Aktenzeichen: 4 Sa 266/07
Rechtsvorschriften: Art. 3 GG; § 5 TVÜ-VKA; § 29 Abschnitt B BAT

Die Bildung des Vergleichsentgelts gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Ist der Ehegatte des in den TVöD übergeleiteten Mitarbeiters zum Stichtag 01.10.2005 ortzuschlagsberechtigt i.S.v. § 29 Abschnitt B BAT, erhält der Mitarbeiter gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 TVÜ-VKA nur noch den Ortszuschlag der Stufe 1. Beim Ehegatten eintretende Veränderungen, die nach dem Stichtag liegen, bleiben unberücksichtigt.

BAG 17.09.2009 - 6 AZR 481/08 -
Urteil aufgehoben: Anspruch stattgegeben

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