Entscheidung

Datum: 26.07.2007
Aktenzeichen: 7 Sa 891/06
Rechtsvorschriften: § 8 Abs. 3 S. 4 TVöD

Bei mehreren Arbeitseinsätzen während der Rufbereitschaft findet nicht für jeden Arbeitseinsatz eine Aufrundung auf eine volle Stunde statt. Vielmehr werden die einzelnen während einer Rufbereitschaft-Schicht geleisteten Arbeitszeiten addiert und einmalig am Schichtende aufgerundet.

BAG 24.05.2008 - 6 AZR 664/07 -
Urteil aufgehoben: Klage stattgegeben

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