Entscheidung

Datum: 02.05.2005
Aktenzeichen: 9 Sa 930/03
Rechtsvorschriften: §§ 611 BGB, 3, 4 TVG, 2 ETV Systemgastronomie

Vorarbeiter/Schichtführer in Systemrestaurants verfügen "in der Regel" nach 12-monatiger Ausübung dieser Tätigkeit über eine "entsprechende Berufserfahrung", für "Tätigkeiten, die gründliche und/oder vielseitige Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern" i.S.d. Tarifgruppe 5, § 2 Entgelttarifvertrag vom 07.07.2000 für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden Systemgastronomie im Bundesverband der Systemgastronomie e.V.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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