Entscheidung
Datum: 02.05.2005
Aktenzeichen: 9 Sa 930/03
Rechtsvorschriften: §§ 611 BGB, 3, 4 TVG, 2 ETV Systemgastronomie
Vorarbeiter/Schichtführer in Systemrestaurants verfügen "in der Regel" nach 12-monatiger Ausübung dieser Tätigkeit über eine "entsprechende Berufserfahrung", für "Tätigkeiten, die gründliche und/oder vielseitige Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern" i.S.d. Tarifgruppe 5, § 2 Entgelttarifvertrag vom 07.07.2000 für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden Systemgastronomie im Bundesverband der Systemgastronomie e.V.
Rechtsmittel ist zugelassen.