Entscheidung

Datum: 13.02.2004
Aktenzeichen: 9 (3) Sa 866/02
Rechtsvorschriften: § 78 a BetrVG

Bei dem Volontariat in einem Unternehmen der Filmbranche handelt es sich um kein Ausbildungsverhältnis im Sinne des § 78 a BetrVG, wenn nach dem Inhalt des Einzelvertrages die Erbringung der Arbeitsleistung und nicht die Aus- oder Fortbildung im Vordergrund steht und weder ein kollektivvertragliches noch ein zwischen den Unternehmen abgestimmtes betriebliches Ausbildungskonzept existiert.

 zum Volltext