Entscheidung

Datum: 22.01.2002
Aktenzeichen: 6 Sa 193/01
Rechtsvorschriften: §§ 5, 7, 12 EntgeltFG

Durch Tarifvertrag kann wirksam bestimmt werden, dass ein Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen hat.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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