Entscheidung

Datum: 21.03.2002
Aktenzeichen: 5 Sa 851/01
Rechtsvorschriften: § 12 Nr. 1.2 BRTV-Bau

Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis i.S.d. § 12 Nr. 1.2 BRTV-Bau unterbrochen ist, werden bei der Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers nicht mitgerechnet.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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