Entscheidung

Datum: 17.10.2006
Aktenzeichen: 2 TaBV 45/05
Rechtsvorschriften: § 78 a BetrVG

Ob ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht, ist unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Dabei kann ein tarifvertraglicher Anspruch auf befristete Übernahme in ein Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein.

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