Entscheidung
| Datum: | 18.12.2025 |
| Aktenzeichen: | 2 SLa 198/25 |
| Rechtsvorschriften: | § 12 TVöD (VKA), Anlage 1a zum 13. LBzTV - Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern |
- Die besonderen Tätigkeitsmerkmale des Entgeltgruppenverzeichnisses handwerkliche Tätigkeiten Bayern (Anlage 1a zum 13. LBzTV) stehen gleichrangig nebeneinander. Die grundsätzliche Erfüllung der Anforderungen an eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 5 im Bereich "Bauhof" steht der Berücksichtigung von Tätigkeitsmerkmalen aus anderen Bereichen nicht entgegen.
- Im Hinblick auf die Anforderung der regelmäßigen Verwendung verschiedener Anbaugeräte (Entgeltgruppe 6, Fallgruppe 1 im Bereich "Fahrerinnen/Fahrer") können, vergleichbar den vielseitigen Fachkenntnissen, mehrere Arbeitsvorgänge zusammen beurteilt werden, § 12 Abs. 2 TVöD (VKA).
Rechtsmittel ist zugelassen.
