Entscheidung
| Datum: | 27.10.2022 |
| Aktenzeichen: | 5 Sa 76/22 |
| Rechtsvorschriften: | § 60 KrWG i.V.m. §§ 55 ff BImSchG, § 315 BGB |
Inhaltsangabe:
Die Abberufung eines Mitarbeiters vom Amt des Betriebsbeauftragten für Abfall unterliegt nicht den Regeln für die Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers.
Am 18.10.2023 (Az. 5 AZR 68/23) wurde das Berufungsurteil vom 27.10.2022 vom BAG aufgehoben und an das LAG zurückverwiesen.
