Entscheidung

Datum: 27.10.2022
Aktenzeichen: 5 Sa 76/22
Rechtsvorschriften: § 60 KrWG i.V.m. §§ 55 ff BImSchG, § 315 BGB

Inhaltsangabe:

Die Abberufung eines Mitarbeiters vom Amt des Betriebsbeauftragten für Abfall unterliegt nicht den Regeln für die Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers.

 

Am 18.10.2023 (Az. 5 AZR 68/23) wurde das Berufungsurteil vom 27.10.2022  vom BAG aufgehoben und an das LAG zurückverwiesen.

 

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