Entscheidung

Datum: 18.02.2025
Aktenzeichen: 6 SLa 231/24
Rechtsvorschriften: § 12 TVöD-K (VKA), Entgeltordnung VKA

Inhaltsangabe:

Die Kodiertätigkeit erfordert mangels Entscheidungs- oder Ermessensspielraum keine "selbstständigen Leistungen" im Sinne der Entgeltgruppe 9a.

 

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