Entscheidung
Datum: | Arbeitsgericht Weiden vom 24.11.2023 |
Aktenzeichen: | 2 Ca 85/23 |
Rechtsvorschriften: | § 59 RVG, § 126 ZPO |
Inhaltsangabe:
Zu den nach § 59 RVG im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwalts an die Staatskasse übergehenden Ansprüchen gegen die unterlegene Partei zählen nicht fiktive Reisekosten der obsiegenden Partei selbst, die diese nicht geltend gemacht hatte.