Entscheidung
Datum: | 15.08.2024 |
Aktenzeichen: | 2 Ta 59/24 |
Rechtsvorschriften: | §§ 23 Abs. 1 RVG, 48 GKG, 3 ZPO |
Inhaltsangabe:
Das allgemeine Interesse an der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes aus medizinisch indizierten Gründen ist regelmäßig mit einer Monatsvergütu8ng ausreichend und zutreffend bewertet.