Entscheidung
Datum: | 26.03.2013 |
Aktenzeichen: | 6 Sa 747/12 |
Rechtsvorschriften: | § 14 TzBfG |
Inhaltsangabe:
Keine "Zuvor"-Beschäftigung bei mehr als drei Jahre zurückliegender früherer Beschäftigung beim Arbeitgeber: Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bleibt eröffnet (Parallelentscheidung z.B. zu 6 Sa 525/12)