Entscheidung
| Datum: | 19.07.2022 |
| Aktenzeichen: | 2 Ta 49/22 |
| Rechtsvorschriften: | §§ 42, 63 GKG |
Inhaltsangabe:
Die Vereinbarung im Vergleich, eine Arbeitsbescheinigung zu erteilen, ist regelmäßig nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen. Ansonsten Anwendungsfall Streitwertkatalog.
