Entscheidung
Datum: | 28.05.2021 |
Aktenzeichen: | 8 Sa 310/20 |
Rechtsvorschriften: | § 130 Nr. 6 ZPO |
Begründete Berufung gegen die Verwerfung des Einspruchs durch das Arbeitsgericht mit Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, da ein rechtzeitiger und formwirksamer Einspruch gegen das Versäumnisurteil des Erstgerichts in Gestalt eines sog. „Computerfaxes“ gegeben war.