Entscheidung
Datum: | 26.03.2021 |
Aktenzeichen: | 8 Sa 412/20 |
Rechtsvorschriften: | § 307 BGB |
Inhaltsangabe:
Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung, die eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei einer aus personenbedingten Gründen berechtigten Eigenkündigung nicht ausnimmt, benachteiligt die Arbeitnehmer nach Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam (wie LAG Hamm vom 29.01.2021 – 1 Sa 954/20).
Revision wurde am 10.06.2021 beim BAG unter dem Aktenzeichen 9 AZR 260/21 eingelegt und am 01.03.2022 zurückgewiesen.