Entscheidung
Datum: | 13.01.2021 |
Aktenzeichen: | 3 Sa 265/20 |
Rechtsvorschriften: | §§ 626 BGB, 1 KSchG |
Inhaltsangabe:
Fragt ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung trotz entsprechender Belehrung mehrfach Steuerdaten ohne dienstlichen Anlass ab, kann dies einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen.
Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 10.03.2021 beim BAG unter dem Aktenzeichen: 2 AZN 186/21 eingelegt.
Zurückgewiesen am 03.05.2021.