Entscheidung
Datum: | 03.03.2021 |
Aktenzeichen: | 2 Sa 323/20 |
Rechtsvorschriften: | §§ 293 ff, 387 ff, 615, 626 BGB |
Inhaltsangabe:
Das Einsatzverbot eines Kurierfahrers einer Spedition ("Offboarding") durch deren einzigen Kunden ("Offboarding") stellt für sich genommen keinen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. Es führt auch nicht zur Leistungsunfähigkeit des Kurierfahrers im Sinne von § 297 BGB, wenn es auf einem vertraglichen Mitspracherecht des Kunden bei der Auswahl der Kurierfahrer beruht.