Entscheidung
Datum: | 08.10.2020 |
Aktenzeichen: | 5 Sa 117/20 |
Rechtsvorschriften: | § 167 Abs. 2 SGB IX, § 241 Abs. 2 BGB |
Inhaltsangabe:
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, stellt keinen klagbaren Anspruch des Arbeitnehmers dar.
Revision wurde beim BAG am 07.12.2020 unter dem Aktenzeichen:
9 AZR 571/20 eingelegt und am 07.09.2021 zurückgewiesen.