Entscheidung
Datum: | 18.03.2013 |
Aktenzeichen: | 6 Ta 16/13 |
Rechtsvorschriften: | § 11 Abs. 5 RVG |
Inhaltsangabe:
Kostenfestsetzung des Anwalts gegen den Mandanten - nichtgebührenrechtliche Einwendungen nach § 11 Abs. 5 RVG, die dennoch als völlig substanz- und haltlos und damit als unbeachtlich anzusehen sind.