Entscheidung
Datum: | 18.08.2020 |
Aktenzeichen: | 7 Sa 354/19 |
Rechtsvorschriften: | §§ 75, 112 BetrVG, §§ 1, 3, 7 AGG |
Inhaltsangabe:
Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder ein Benachteiligungsverbot des § 1 AGG, wenn in einem Sozialplan der Anspruch auf einen Zusatzbetrag zur Abfindung für Kinder davon abhängig gemacht wird, dass der Arbeitnehmer den lohnsteuerrechtlichen Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt (Anschluss an BAG, Urteil vom 12.03.1997 - 10 AZR 658/96 -).