Entscheidung
Datum: | 18.12.2019 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 179/19 |
Rechtsvorschriften: | §§ 15, 16, 17 TzBfG, 1 ÄArbVtrG |
Vereinbaren die Vertragsparteien im Rahmen des § 1 ÄArbVtrG entgegen der Regelung in § 1 Abs. 2 HS 2 ÄArbVtrG keine kalendermäßige Befristung, sondern eine vom Bestehen der Facharztprüfung abhängige Zweckbefristung, wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet.