Entscheidung
Datum: | 19.07.2018 |
Aktenzeichen: | 5 Sa 51/18 |
Rechtsvorschriften: | § 2 TV zur Sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften |
Die Parteien streiten darüber, ob die Ansprüche des Klägers aus dem TV Soziale Sicherung entfallen sind, da der Kläger nach ursprünglicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den US-Stationierungsstreitkräften einen neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, der allerdings aufgrund Veranlassung des Klägers nicht in Vollzug gesetzt wurde.
Revision wurde beim BAG am 12.09.2018 unter dem Aktenzeichen 6 AZR 455/18 eingelegt und am 05.09.2019 zurückgewiesen.