Entscheidung
Datum: | 09.01.2019 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 152/18 |
Rechtsvorschriften: | § 4 Rahmenentgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben des bayerischen Groß- und Außenhandels vom 12.02.2015 (RETV) |
Zutreffende Eingruppierung eines Verkaufsmetzgers in die Entgeltgruppe QF/W2 RETV Groß- und Außenhandel Bayern.
Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 17.04.2019 beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen: 4 AZN 424/19 eingelegt.