Entscheidung
Datum: | 15.03.2019 |
Aktenzeichen: | 8 Sa 303/18 |
Rechtsvorschriften: | § 2 c Flexi-Tarifvertrag zur 7-Tage-Woche vom 11.09.2015 (Fa. Hiestand Deutschland GmbH) |
Auslegung des § 2 c des Flexi-Tarifvertrages zur 7-Tage-Woche, dass das sog. Härtegeld nicht jährlich, sondern nur einmalig für die Laufzeit des 7-Tage-Betriebes zu leisten ist.
Revision wurde beim BAG am 07.06.2019 unter dem Aktenzeichen 10 AZR 196/19 eingelegt.
Die Revision wurde am 24.03.2021 zurückgewiesen.