Entscheidung
Datum: | 18.09.2018 |
Aktenzeichen: | 7 Sa 244/17 |
Rechtsvorschriften: | §§ 2, 3 RDG, § 15 AktG |
Bei der Frage, ob eine rechtliche Vertretung im Sinne des § 2 Absatz 2 Nr. 6 RDG vorliegt, kommt es nicht darauf an, um welches Rechtsgeschäft es sich handelt, sondern darauf, ob das rechtliche Tätigwerden für ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG erfolgt.
Die Revision beim BAG vom 20.12.2018 wurde am 21.05.2019 zurückgewiesen - Aktenzeichen: 2 AZR 582/18.