Entscheidung
| Datum: | 21.08.2018 |
| Aktenzeichen: | 7 Sa 422/17 |
| Rechtsvorschriften: | § 288 Abs. 5 BGB |
§ 288 Absatz 5 BGB bedarf einer teleologischen Reduktion dahingehend, dass die Bestimmung lediglich auf Geschäftsverkehr im Sinne des Artikel 2 der Richtlinie 2011/7/EU anzuwenden ist, weil der deutsche Gesetzgeber lediglich die Richtlinie umsetzen wollte. Eine Anwendung des § 288 Absatz 5 BGB auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis scheidet somit aus.
