Entscheidung
Datum: | 06.05.2015 |
Aktenzeichen: | 3 Ta 43/15 |
Rechtsvorschriften: | § 888 ZPO |
Der Anspruch auf ein in einem Vergleich ausformuliertes Zeugnis ist nicht erfüllt, wenn Ausstellungsort und die Unterschrift entgegen der räumlichen Anordnung im Vergleich in die Mitte des Zeugnisses gerückt waren.