Entscheidung
| Datum: | 04.04.2017 |
| Aktenzeichen: | 7 Sa 394/16 |
| Rechtsvorschriften: | § 9 Absatz 1 Satz 2 KSchG |
Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers, der nach einer unwirksamen verhaltensbedingten Kündigung gestellt wird, kann nicht allein auf erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützt werden.
Rechtsmittel ist zugelassen.
