Entscheidung
Datum: | 15.08.2017 |
Aktenzeichen: | 3 Ta 112/17 |
Rechtsvorschriften: | § 2 Abs. 3 ArbGG |
Die Klägerin macht einen Schmerzensgeldanspruch aus einer ärztlichen Behandlung im Wege der Zusammenhangsklage gegen ihre Arbeitgeberin geltend.
Datum: | 15.08.2017 |
Aktenzeichen: | 3 Ta 112/17 |
Rechtsvorschriften: | § 2 Abs. 3 ArbGG |
Die Klägerin macht einen Schmerzensgeldanspruch aus einer ärztlichen Behandlung im Wege der Zusammenhangsklage gegen ihre Arbeitgeberin geltend.