Entscheidung
Datum: | 11.07.2017 |
Aktenzeichen: | 7 Sa 454/16 |
Rechtsvorschriften: | § 30 a BZRG, §§ 305 ff. BGB, § 15 Absatz 3 TzBfG |
Enthält ein formularmäßig vom Arbeitgeber gestellter Personalbogen die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, ist diese wegen unangemessener Benachteiligung im Sinne des § 307 Absatz 2 BGB unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 BZRG nicht gegeben sind.