Entscheidung
Datum: | 24.09.2015 |
Aktenzeichen: | 5 TaBV 2/14 |
Rechtsvorschriften: | §§ 80 Abs. 2, 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG |
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Auskunft über die einem einzelnen Mitarbeiter gewährte Zulage verlangen, wenn dieser Mitarbeiter auf den Lohn- und Gehaltslisten nicht enthalten ist.