Entscheidung
Datum: | 21.09.2015 |
Aktenzeichen: | 4 TaBV 41/14 |
Rechtsvorschriften: | § 87 BetrVG |
Unterlassung von standardisierten Krankengesprächen aus Anlass langer oder häufiger Erkrankung ohne Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats.