Entscheidung
Datum: | 04.11.2015 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 200/15 |
Rechtsvorschriften: | §§ 823, 1004 BGB |
Entfernung einer Abmahnung; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; die fehlende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung führt nicht zur Unwirksamkeit einer Abmahnung