Entscheidung
Datum: | 25.04.2017 |
Aktenzeichen: | 6 TaBV 53/16 |
Rechtsvorschriften: | § 98 Abs. 3 und 4 BetrVG |
Ein "Teamevent" ohne systematische oder didaktische Vermittlung eines Lernzieles stellt keine Bildungsmaßnahme im Sinne von § 98 BetrVG dar.